NUTZUNGSBEDINGUNGEN
Grundstücksordnung und Nutzungsbestimmung für den Bereich Dessauer Straße 2, Kletter- und Beachhalle No Limit
Die Grundstücksordnung umfasst die allgemeinen Nutzungsbedingungen und die besonderen Nutzungsbestimmungen Kletter- & Boulderbereiche.
Innerhalb der Öffnungszeiten umfasst der öffentlich nutzbare Bereich den Parkplatz, die Kletterhalle und die Beachhalle mit Zugang über den Haupteingang. Alle anderen Objektbereiche dürfen nur von autorisiertem Personal betreten werden.
Der Parkplatzbereich ist während der Öffnungszeiten für Besucher als nicht bewachter Parkplatz nutzbar. Für Schäden an den Fahrzeugen übernimmt der Betreiber keine Haftung (ausgenommen gesetzliche Haftung). Fahrräder dürfen nur an den Fahrradständern vorm Gebäude abgestellt werden.
Für den Besuch der Kletterhalle No Limit, Beachvolleyballhalle No Limit, Bistro- und Umkleidebereiche gelten die folgenden allgemeinen Nutzungsbedingungen. Für die Benutzung der Kletter- und Boulderbereiche gelten zusätzlich besondere Nutzungsbedingungen. Jeder Benutzer hat größtmögliche Rücksicht auf andere Besucher zu nehmen und alles zu unterlassen, was zur Gefährdung anderer führen könnte. Er hat damit zu rechnen, dass er durch andere Benutzer oder herabfallende Gegenstände gefährdet werden könnte und hat eigenverantwortlich entsprechende Vorsorge zu treffen.
Allgemeine Nutzungsbedingungen
Registrierung, Kosten
Die Benutzung der Sportanlagen ist kostenpflichtig. Die Preise ergeben sich aus der jeweils gültigen Preisliste. Für die Benutzung des Kletter-, Boulder- und Beachvolleyballbereiches ist es notwendig sich bei jedem Besuch am Einlass namentlich registrieren zu lassen. Im Beachvolleyballbereich genügt eine Gruppenregistrierung. Erfolgt keine Registrierung, sind die jeweiligen Personen nicht berechtigt zu klettern, bouldern, Beachvolleyball oder andere Sportarten im genannten Bereich auszuüben.
Minderjährige und Gruppen
EINE KLETTER- und BOULDERHALLE IST KEIN SPIELPLATZ! Gerade für Kinder bestehen beim Aufenthalt in der Kletteranlage besondere Risiken hinsichtlich derer die Eltern oder sonstige Aufsichtsberechtigte eigenverantwortliche Vorsorge zu tragen haben. Kinder sind während des gesamten Aufenthalts in der Anlage zu beaufsichtigen. Das Spielen im Kletter- und Boulderbereich, im Beachbereich und in Bereichen in denen Gegenstände herunterfallen können ist untersagt. Vor allem Kleinkinder dürfen sich dort nicht aufhalten und nicht dort abgelegt werden.
Minderjährige bis zum vollendeten 14. Lebensjahr dürfen das Objekt nur unter Aufsicht eines Erziehungsberechtigten oder einer sonstigen zur Aufsicht befugten, volljährigen Person benutzen, der die Aufsichtspflicht übertragen wurde. Eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten ist vorzulegen.
Minderjährige Jugendliche über 14 Jahre dürfen das Objekt nur nach Vorlage einer entsprechenden schriftlichen Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten nutzen. Die Einverständniserklärung ist bei jedem Eintritt im Original mit dem Datum des Ereignistages in die Kletterhalle am Empfang vorzulegen. Eine permanent gültige Einverständniserklärung kann für Minderjährige ab 14 Jahren, sofern diese in der Kletterhalle No Limit ein eigenes Kundenkonto besitzen dort digital hinterlegt werden. Alle zu verwendenden Formulare können vom Personal am Einlass bei Bedarf ausgedruckt werden bzw. können unter kletterhalle-leipzig.de/formulare heruntergeladen werden.
Minderjährige Teilnehmer einer Gruppenveranstaltung dürfen die Anlagen nur unter Aufsicht einer volljährigen Person benutzen, der die Aufsichtspflicht übertragen wurde; der Leiter einer Gruppenveranstaltung einer DAV-Organisation muss mindestens das 16. Lebensjahr vollendet haben, vorausgesetzt die DAV-Organisation bestätigt das Einverständnis der Erziehungsberechtigten des Leiters mit der Durchführung der Gruppenveranstaltung. Für jeden minderjährigen Teilnehmer ist eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten vorzulegen. Die (DAV-)Organisation, in deren Auftrag die Gruppenveranstaltung durchgeführt wird, hat das jährlich zu erneuernde Formblatt „Dauerbestätigung für geleitete Gruppenveranstaltungen“ vorzulegen.
Bei minderjährigen Gruppen haben die volljährigen Gruppenleiter dafür einzustehen, dass die Einhaltung der Nutzungsbedingungen von den Gruppenmitgliedern in allen Punkten vollständig erfüllt wird. Für Schäden, die durch die Gruppenmitglieder im Objekt verursacht werden, haftet die Gruppenleitung.
Unbefugte Nutzung
Die unbefugte oder eine entgegen den Bestimmungen der Nutzungsbedingungen ausgeübte Nutzung kann zu sofortigem Verweis aus dem Objekt und Hausverbot führen. Die Entscheidung hierüber obliegt dem Betreiber.
Rauchen
Umgang mit offenem Feuer ist generell im Objekt verboten. Das Rauchen ist in der gesamten Kletter-und Beachvolleyballhalle untersagt.
Tiere
Das Mitbringen von Tieren ist grundsätzlich nicht erlaubt. In Ausnahmefällen bedarf es der vorherigen Erlaubnis des Inhabers oder deren Geschäftsführung und ist abhängig von der jeweiligen Situation im Objekt. Tiere sind im gesamten Objekt prinzipiell anzuleinen, das freie Umherlaufen von Tieren ist nicht gestattet. Die Nutzung der Anlagen darf durch angeleinte Tiere nicht beeinträchtigt werden. Auf die Empfindung anderer Personen gegenüber dem mitgebrachten Tier ist unbedingt Rücksicht zu nehmen. Individuelle Regelungen obliegen dem Betreiber.
Spindnutzung, Kleidung
Auf Garderobe und mitgebrachte Ausrüstungsgegenstände ist selbst zu achten. Bei Verlust oder Diebstahl wird keine Haftung übernommen. Dies gilt auch für die in abschließbaren Kleiderschränken untergebrachten Kleidungsstücke und Gegenstände insbesondere Wertsachen. Die Kleiderspinde sind ohne Vorhängeschloss, und müssen vom Kunden selbst mitgebracht werden. Der Verleih von Vorhängeschlössern ist mit der Abgabe eines Pfandes mit entsprechendem Wert aber möglich, solange der Vorrat reicht.
Ordnung, Hygiene
Allgemeine Grundsätze der Hygiene, Sauberkeit und Ordnung sind Grundlage des Aufenthalts. Die jeweils vor Ort ausgewiesenen Besonderheiten sind zu beachten. Aus hygienischen Gründen ist barfuß oder nur mit Strümpfen klettern an allen künstlichen Kletterwänden im Innen- und Außenbereich der Kletterhalle nicht gestattet. Des Weiteren ist das Betreten der Sanitäranlagen mit Kletterschuhen verboten.
Haftung
Die Benutzung der Anlagen erfolgt auf eigene Gefahr. Schadensersatzansprüche an die Betreiber der Kletterhalle No Limit und seine Beauftragten insbesondere aus der Verletzung von Verkehrssicherungspflichten sind ausgeschlossen, es sei denn ihnen wird Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen. Im Schadensfall ist unverzüglich und vor dem Verlassen der Kletterhalle das Personal zu informieren und an der Rezeption eine Niederschrift in Form eines Unfallprotokolls anzufertigen. Eine spätere Anzeige eines Schadens sowie ein daraus resultierender Anspruch sind ausgeschlossen.
Besondere Nutzungsbestimmungen im Kletter- und Boulderbereich
Die nachfolgenden besonderen Bestimmungen über die Benutzung der Kletter- und Bouldereinrichtungen, die der Unterzeichner gelesen und mit seiner digitalen Unterschrift am Einlass verbindlich anerkennt, gelten als vereinbart und betreffen folgende Bereiche:
- Große und kleine Kletterhalle inklusive Boulderbereich
- Boulderräume
- Außenkletterbereich
- alle Balancier- und Abseileinrichtungen
Klettern ist eine Risikosportart. Auf Grund der damit verbundenen Gefahren, erfordert die Ausübung dieses Sports ein hohes Maß an Umsicht und Eigenverantwortlichkeit.
Aufenthalt und Benutzung der oben aufgeführten Anlagen erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr. Für Unfallfolgen, die durch die Benutzung der aufgeführten Anlagen entstanden sind, haften die Betreiber nur, wenn ihnen grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachgewiesen wird. Jeder Benutzer hat größtmögliche Rücksicht auf andere Benutzer zu nehmen und alles zu unterlassen, was zur Gefährdung anderer führen könnte. Jeder Benutzer hat damit zu rechnen, dass er durch andere Benutzer oder herabfallende Gegenstände gefährdet werden könnte und hat eigenverantwortlich entsprechende Vorsorge zu treffen. Künstliche Klettergriffe unterliegen keiner Normung. Sie können sich jederzeit unvorhersehbar lockern oder brechen und dadurch zur Gefährdung werden. Der Betreiber übernimmt keine Gewähr für die Festigkeit der angebrachten Griffe.
Unter Drogen, Medikamenten- und Alkoholeinfluss, welche die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen, besteht ein generelles Verbot der Benutzung der oben bezeichneten Anlagen.
Klettern ist nur dann gestattet, wenn
- das eigenverantwortliche und ordnungsgemäße Anlegen des Klettergurtes beherrscht wird, insbesondere ist hierbei auf das Zurückstecken aller Verschlussschlaufen am Sicherheitsgurt zu achten,
- das ordnungsgemäße Anseilen mittels Achterknoten direkt im Gurt (kein Anseilen mittels Karabiner!!) sicher beherrscht und angewendet wird,
- mindestens eine der Sicherungsmethoden Halbmast, Autotuber, Halbautomat oder Tube sicher beherrscht und angewendet wird; jeder Kletterer ist für die von ihm gewählte Sicherungsmethode und Sicherungstaktik selbst verantwortlich,
- das Gewicht des Sichernden nicht wesentlich geringer (15 kg) als das Gewicht des Kletternden ist,
- Ausrüstungsgegenstände so befestigt sind, dass eine Gefährdung anderer ausgeschlossen ist,
- mitgebrachte Ausrüstungsgegenstände in Zustand und Alterung den einschlägigen Normen und Regeln (CE, DIN, UIAA …) entsprechen.
Eine Einweisung durch das Hallenpersonal ist nur im Rahmen eines Kurses möglich (Voranmeldung). Neuanfänger sind verpflichtet durch Teilnahme an einem solchen Einsteigerkurs die notwendigen Techniken zu erlernen.
Aufmerksame und sicherheitsbewusste Seilsicherung ist ein Muss!
- Nahe an der Wand stehend sichern (1 m neben dem Kletternden und 1 m zur Wand).
- Kein Schlappseil.
- Langsames und gleichmäßiges Ablassen.
Aus Gründen der Hygiene darf nur mit sauberen Kletter- oder Sportschuhen geklettert werden, keinesfalls barfuß, in Strümpfen oder in Straßenschuhen. Die Matten in der Kletterhalle sowie die Trainingsräume dürfen nicht mit Straßenschuhen betreten werden. Den Anweisungen des Hallenpersonals ist unbedingt Folge zu leisten. Als gesperrt gekennzeichnete Bereiche dürfen nicht betreten bzw. beklettert werden.
Abonnements
Kletterabonnements dürfen nur von Personen abgeschlossen werden, die ausreichende Kenntnisse der Sicherungstechniken sowie Kenntnisse der Knotenkunde aufweisen können. Alle Preise für Kletterabonnements können auf unserer Homepage, Flyern und beim Hallenpersonal erfragt werden.
Aussetzen eines Abovertrages: Das Abonnement kann bei nachgewiesener Krankheit (mit Attest, ab 4 Wochen) ausgesetzt werden. In diesem Fall verlängert sich das ursprüngliche Abonnement um die Zeitspanne der Krankheit. Die Aussetzung des Vertrages kann nur mit schriftlicher Einreichung der entsprechenden Krankschreibung unter info@kletterhalle-leipzig.de erfolgen. Hier ist der Tag 1 der Krankschreibung sowie der letzte Tag der Krankschreibung relevant. Urlaub in jeglicher Form ist von der Regelung ausdrücklich ausgeschlossen.
Kündigung eines Abovertrages: Kletterabonnements, die mit der Gesamtsumme in Bar oder mit EC-Karte beglichen werden, laufen automatisch nach einem Jahr aus. Kletterabonnements mit monatlichem Einzug sind unbefristet und laufen NICHT nach einem Jahr automatisch aus.
Kündigung des Abovertrages mit monatlichem Einzug: Das Abonnement muss spätestens 4 Wochen vor Ablauf ausschließlich per E-Mail unter info@kletterhalle-leipzig.de mit Angabe des vollen Namens und der Kundennummer gekündigt werden. Erfolgt dies nicht, verlängert sich das monatliche Abonnement um ein weiteres Jahr.
Vorstiegsklettern
Das Klettern im Vorstieg ist mit Sturzrisiken und erheblichen Verletzungsgefahren verbunden. Nur erfahrenen Sportkletterern mit den entsprechenden Kenntnissen ist das Klettern im Vorstieg erlaubt. Im Vorstieg müssen alle vorhandenen Zwischensicherungen eingehängt und dürfen nicht von anderen Kletterern (z.B. aus benachbarten Routen) ausgehängt werden. In jeder Route darf nur eine Person klettern. Seile, die im Vorstieg verwendet werden, müssen mindestens 40 m lang sein. Toprope- und Statikseile dürfen nicht im Vorstieg verwendet werden. An den Umlenkpunkten und an den Zwischensicherungen darf jeweils nur ein Seil eingehangen werden. Das Einbinden des Seiles am Gurt muss immer direkt erfolgen (ohne Karabiner o. Ä.).
Nachstieg (Toprope)
Die eingehängten Toprope-Seile dürfen nicht abgezogen und auf KEINEN FALL als Vorstiegsseile verwendet werden. In Karabinern insbesondere an den Umlenkpunkten darf jeweils nur ein Seil eingehängt werden. Wo keine Toprope-Seile vorhanden sind, darf nicht Toprope geklettert werden. Das Einbinden des Seiles am Gurt muss immer direkt erfolgen (ohne Karabiner o. Ä.).
Im Nachstieg darf an Vorstiegsrouten geklettert werden, wenn alle vorhandenen Zwischensicherungen eingehängt sind und der Kletternde an dem Seilende eingebunden ist, das in die Zwischensicherungen führt. Beim Nachstiegsklettern müssen grundsätzlich der vorletzte und der letzte Sicherungspunkt (Umlenker) im Seil eingehängt bleiben, auch wenn dadurch der Umlenkpunkt durch den Kletternden nicht erreicht werden kann.
Veränderung von Routen, Mitteilung über Gefahrenquellen
Tritte und Griffe, Haken sowie Umlenkeinrichtungen dürfen nur durch vom Betreiber autorisiertes Personal verändert, angebracht oder beseitigt werden. Lose oder beschädigte Griffe, Haken, Expressschlingen, Karabiner, Seile usw. sind unverzüglich dem Hallenpersonal zu melden.
Materialausleih
Die Leihgebühr ist bei Empfang des Materials zu entrichten. Alle Preise für Leihartikel sind auf unserer Homepage, in Flyern und beim Personal zu erfragen. Der Verleih erfolgt nur für die Dauer des Besuches in der Kletterhalle an einem Tag. Die Leihausrüstung ist pfleglich zu behandeln. Bei Verlust des Leihmaterials ist dieses zum Listenverkaufspreis zu ersetzen. Das Ausleihen von Sicherungsgeräten ist kostenfrei. Dafür muss aber ein Pfand mit entsprechendem Wert hinterlegt werden.
Abseilen, Balancieren
Abseilen ist nur bei Kursteilnahme gestattet. Es erfordert prinzipiell die Betreuung durch das Hallenpersonal. Beim Balancieren auf dem Laufnetz muss der Sicherheitsgurt mit den vorhandenen Schraubkarabinern in die zwei vorhandenen Sicherungsseile eingehängt werden. Andere Sicherungsmethoden und eigenes Sicherungsmaterial (außer Hüftgurt) sind unzulässig.
Bouldern, seilfreies Klettern im bodennahen Bereich
Das Bouldern ist nur in den dafür vorgesehenen Bereichen gestattet. Diese Bereiche sind beim Hallenpersonal zu erfragen. In den Boulderbereichen ist ein spezielles Weichbodensystem installiert. Trotzdem können bei einem Absprung aus bis zu 3,5 m Höhe auf diesem Boden erhebliche Verletzungen nicht ausgeschlossen werden. Das Bouldern erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr und erfordert besonders starke Rücksichtnahme auf andere Benutzer. Das seilfreie Klettern im Bereich der Toprope- und Vorstiegsrouten ist nur gestattet, wenn andere nicht beeinträchtigt werden und darf mit den Füßen nicht höher als 1m über dem Boden erfolgen. Minderjährige unter 14 Jahren dürfen mit den Füßen nicht höher als 60 cm klettern.
Magnesia
Bitte ausschließlich Magnesiabälle (Chalkballs) verwenden! Loses Magnesia ist wegen der starken Entwicklung von Feinstaub verboten. Flüssigmagnesia darf verwendet werden.
Stand: Leipzig, April 2022